Die jährliche Krebsfrüherkennung in gynäkologischen Praxen bleibt bestehen. Ab 2020 ändern sich nur die Angebote zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs – sie unterschieden sich dann je nach Alter der Frau.
Ab 2020 wird die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs neu organisiert. Frauen zwischen 20 und 65 Jahren werden dann alle fünf Jahre von ihrer Krankenkasse zum Screening eingeladen. Alle Frauen haben ab dem Alter von 20 Jahren zudem weiterhin Anspruch auf eine jährliche körperliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung in frauenärztlichen Praxen.
Ab 2020 wird die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs neu geregelt. Gesetzlich krankenversicherte Frauen im Alter von 20 bis 65 Jahren werden zukünftig alle 5 Jahre persönlich und regelmäßig durch eine Patienteninformation über das Krebsfrüherkennungsprogramm informiert und zum Screening eingeladen. Die Untersuchungsangebote zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs sind dann abhängig vom Alter der Frau: Frauen zwischen 20 und 34 Jahren können – wie bislang – einmal jährlich eine zytologische Untersuchung mittels des sogenannten Pap-Tests wahrnehmen. Dabei wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals entnommen und auf veränderte Zellen untersucht.
Je nach Ergebnis können sich weitere Untersuchungen anschließen: eine weitere zytologische Untersuchung, ein Test auf genitale Infektionen mit humanen Papillomaviren (HPV-Test) oder eine Kolposkopie (Spiegelung mit einem speziellen Mikroskop) des Gebärmuttermundes.
Frauen ab dem Alter von 35 Jahren wird im Rahmen der jährlichen Vorsorge zukünftig nur alle drei Jahre – dann aber eine Kombinationsuntersuchung (Ko-Testung) –, bestehend aus Pap-Abstrich und HPV-Test, angeboten. Ein vom Gebärmutterhals entnommener Abstrich wird hierbei sowohl auf HP-Viren als auch auf Zellveränderungen untersucht. Je nach Ergebnis können sich weitere Untersuchungen anschließen: eine weitere Ko-Testung oder eine Kolposkopie des Gebärmuttermundes.
Die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen können von Frauen unabhängig von den Anschreiben der Krankenkassen und über das 65. Lebensjahr hinaus in Anspruch genommen werden.
Die jährliche Untersuchung zur Früherkennung von Veränderungen im äußeren Genitalbereich, am Gebärmutterkörper, den Eierstöcken und ab 30 der Brüste bleibt bestehen!
Alle Frauen haben ab dem Alter von 20 Jahren neben den genannten Tests zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs zudem Anspruch auf eine jährliche klinische Untersuchung. Für diese körperliche Untersuchung ergeben sich keine organisatorischen Veränderungen – sie können weiterhin jährlich wahrgenommen werden. Beide Untersuchungen, die körperliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung und die Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs, werden i.d.R. zusammen an einem Termin in den Praxen durchgeführt.
Quelle: 31.12.2019 Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF)
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